SWISS TAKEOVER BOARD

Übernahmekommission

Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.

Aktuelles

Meyer Burger Technology AG

Die Übernahmekommission hat Feststellungen mit Blick auf das Nicht-Bestehen der Angebotspflicht im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung von Meyer Burger Technology AG getroffen.  

Aluflexpack AG

Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Constantia Flexibles GmbH an die Aktionäre von Aluflexpack AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und hat in diesem Zusammenhang Feststellungen erlassen.

Swiss Steel Holding AG

Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch der Swiss Steel Holding AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Swiss Steel Holding AG getroffen.

Swiss Steel Holding AG

Die Übernahmekommission hat Martin Haefner und den von ihm kontrollierten Gesellschaften, einschliesslich BigPoint Holding AG, eine Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit der Sanierung von Swiss Steel Holding AG gewährt.

Galderma Group AG - 807/01

Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die statutarische formell selektive und befristete Opting out-Bestimmung von Galderma Group AG übernahmerechtlich gültig ist.

Galderma Group AG - 807/02

Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die statutarische formell selektive und befristete Opting out-Bestimmung von Galderma Group AG übernahmerechtlich gültig ist.