ENR Russia Invest AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Valartis AG an die Aktionäre von ENR Russia Invest AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Valartis AG an die Aktionäre von ENR Russia Invest AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Pelham Investments AG an die Aktionäre von Athris AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Übernahmekommission hat bestimmte Feststellungen mit Blick auf die Einführung eines selektiven Opting-up bei der Sunrise Communications AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend die mögliche Wahl eines Aktionärsvertreters in den Verwaltungsrat von dormakaba Holding AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass eine Transaktion mit Blick auf HOCHDORF Swiss Nutrition AG keine Angebotspflicht für AS Equity Partners Switzerland GmbH für die Beteiligungspapiere an HOCHDORF Holding AG auslöst.