Edisun Power Europe AG
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Edisun Power Europe AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Edisun Power Europe AG getroffen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Edisun Power Europe AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Edisun Power Europe AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2025 veröffentlicht.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Warteck Invest AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Warteck Invest AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat das Rückkaufprogramm von ams-OSRAM AG von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.