Swiss Estates AG
Mit Blick auf das öffentliche Kaufangebot von Kolumbus Group AG an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen von Swiss Estates AG hat die Übernahmekommission die folgende Verfügung zum Verwaltungsratsbericht erlassen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Mit Blick auf das öffentliche Kaufangebot von Kolumbus Group AG an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen von Swiss Estates AG hat die Übernahmekommission die folgende Verfügung zum Verwaltungsratsbericht erlassen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich der Opting out-Bestimmung, die in die Statuten von WISeKey International Corp. eingeführt werden soll, getroffen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentliche Kaufangebot von Kolumbus Group AG an die Aktionäre von Swiss Estates AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die statutarische Opting out-Bestimmung von Infracore AG übernahmerechtlich gültig ist.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Alpine Select AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Alpine Select AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Edisun Power Europe AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Edisun Power Europe AG getroffen.