Warteck Invest AG
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Warteck Invest AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Warteck Invest AG getroffen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich eines Gesuchs von Warteck Invest AG betreffend die Einführung einer Opting up-Bestimmung in die Statuten von Warteck Invest AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat das Rückkaufprogramm von ams-OSRAM AG von den Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote freigestellt.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich der Einführung einer Opting up-Klausel in die Statuten von APG SGA SA und dem Handeln in gemeinsamer Absprache im Sinne der Angebotspflicht mit Blick auf APG SGA SA getroffen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend die Mitarbeiterbeteiligungspläne von u-blox Holding AG im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot von ZI Zenith S.à r.l. an die Aktionäre von u-blox Holding AG erlassen.