Youngtimers AG
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch von Youngtimers AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Youngtimers AG getroffen.
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie überprüft die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote (Übernahmesachen) im Einzelfall.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen bezüglich einem Gesuch von Youngtimers AG betreffend die Einführung einer Opting out-Bestimmung in die Statuten von Youngtimers AG getroffen.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend das Nichtbestehen einer Angebotspflicht an die Aktionäre von Mikron Holding AG erlassen und der neu zu gründenden Aktiengesellschaft NewCo eine Ausnahme von der Angebotspflicht mit Blick auf die Aktien der Mikron Holding AG gewährt.
Die Übernahmekommission hat Feststellungen betreffend das Tauschangebot von Idorsia AG erlassen.
Die Übernahmekommission hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2024 veröffentlicht.
Mit Blick auf das öffentliche Kaufangebot von Alpine 2 SCSp an die Aktionäre von Ultima Capital SA hat die Übernahmekommission die folgende Verfügung zum Verwaltungsratsbericht erlassen.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die Opting out-Bestimmung gemäss Artikel 6quinquies der Statuten von Perrot Duval Holding SA übernahmerechtlich gültig ist.