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0012 - Julius Bär Holding AG

Empfehlung Julius Bär Holding AG vom 5. Mai 1999

Öffentliches Rückkaufsprogramm der Julius Bär Holding AG

Am 23. Juni 1998 kündigte die Julius Bär Holding AG (Julius Bär) an, sie beabsichtige bis max. 5% ihres gesamten Nominalkapitals zwecks Kapitalherabsetzung über eine zweite Handelslinie zurückzukaufen. Der Handel auf der zweiten Linie sollte vom 20. Juli 1998 bis 31. März 1999 abgewickelt werden. Gleichzeitig wurde auch bekanntgegeben, dass die Namenaktionäre bei der Kapitalherabsetzung anteilsmässig Namenaktien in Inhaberaktien umwandeln werden, damit die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse beibehalten bleiben. In dieser Angelegenheit hat die
Übernahmekommission am 29. Juni 1998 eine Empfehlung erlassen, welche dieses Rückkaufsprogramm von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freistellt.

Aufgrund des ursprünglich nicht geplanten Erwerbs von 139'973 Namenaktien von der UBS (ebenfalls zwecks anschliessender Kapitalherabsetzung) wurde das Rückkaufsprogramm auf der zweiten Handelslinie an der Schweizer Börse vorderhand gestoppt.

Bis 31. März 1999 hatte die Julius Bär insgesamt 38'050 Inhaberaktien auf der zweiten Handelslinie zurückgekauft. Es verbleiben damit rund 22'000 Inhaberaktien, um das ursprünglich beschlossene Rückkaufsprogramm von rund 60'000 Inhaberaktien sowie die entsprechende Kapitalherabsetzung zu Ende zu führen.


Am 31. März 1999 teilte die Julius Bär der Übernahmekommission mit, sie beabsichtige ihr Rückkaufsprogramm bis zum 31. März 2000 zu verlängern.

An der ordentlichen Generalversammlung vom 11. Mai 1999 wird die Herabsetzung des Kapitals im Umfang der 38'050 Inhaberaktien beantragt, unter gleichzeitiger Umwandlung einer anteilsmässigen Anzahl Namenaktien in Inhaberaktien, damit die bisherigen Stimmrechtsverhältnisse beibehalten werden. Gleichzeitig wird der Generalversammlung auch die Herabsetzung des Kapitals im Umfang der von der UBS erworbenen 139'973 Namenaktien beantragt.

Das Rückkaufsprogramm für die verbleibenden rund 22'000 Inhaberaktien soll nach einer abwicklungstechnisch bedingten Unterbrechung ab 18. Mai 1999 zu identischen Konditionen (insbesondere auch dem anteilsmässigen Umtausch von Namen- in Inhaberaktien) weitergeführt werden.

Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein Ausschuss mit den Herren Hans Caspar von der Crone (Präsident) und Jean-Paul Chapuis sowie Frau Claire Huguenin gebildet.


Erwägungen:


1. In der Mitteilung Nr. 1 vom 22. Juni 1998 hat die Übernahmekommission verschiedene Grundsätze für die Behandlung von Rückkaufsprogrammen verabschiedet. Im Vordergrund steht dabei immer die Pflicht zur Gleichbehandlung der einzelnen Beteiligten (Mitteilung Ziff. 1; Art. 24. Abs. 2 BEHG).
Rückkaufsprogramme bieten Gewähr für Gleichbehandlung, wenn die Rückkäufe zu Marktpreisen erfolgen. Bestimmt demgegenüber die Gesellschaft mit ihren Käufen den Preis am Markt, so riskiert sie, zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich grosse (verdeckte) Prämien zu bezahlen. Die Gleichbehandlung wäre in solchen Fällen nicht gewährleistet. Rückkaufsprogramme sind deshalb so zu gestalten und abzuwickeln, dass sie nicht zu einer Verzerrung des Marktes in den betreffenden Beteiligungspapieren führen.
Im vorliegenden Fall wird durch die Verlängerung des Rückkaufsprogramms der Julius Bär den oben erwähnten Überlegungen Rechnung getragen. Dieses Vorgehen trägt dazu bei, einen verzerrenden Einfluss der Rückkäufe auf den Marktpreis zu vermeiden. Damit wird die Gleichbehandlung gewährleistet und den Zielsetzungen des Börsengesetzes entsprochen. Dem Verlängerungsgesuch ist deshalb zuzustimmen.


2. In Anwendung von Art. 23 Abs. 5 BEHG und 62 Abs. 6 UEV-UEK wird eine Gebühr von CHF 3’000.-- erhoben.


Gestützt auf diese Erwägungen erlässt die Übernahmekommission die folgende Empfehlung:

  1. Die Verlängerung des Rückkaufsprogramms der Julius Bär Holding AG bis zum 31. März 2000 entspricht dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995.

  2. Die Gebühr beträgt CHF 3'000.--


Der Präsident:
Hans Caspar von der Crone


Mitteilung an:

  • den Vertreter der Julius Bär Holding AG,
  • die EBK.