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Tätigkeitsbericht

Einmal jährlich berichtet die Übernahmekommission der FINMA gemäss Art. 126 Abs. 4 FinfraG BEHG über ihre Tätigkeit. Die Übernahmekommission erstellt zu diesem Zweck einen Tätigkeitsbericht, welchen die Gesamtkommission verabschiedet (Art. 3 Abs. 2 lit. c R-UEK). Sie veröffentlicht den Tätigkeitsbericht nach Genehmigung durch die FINMA in deutscher und französischer Sprache auf ihrer Webseite.

 

Tätigkeitsbericht 2022

Tätigkeitsbericht 2021

Tätigkeitsbericht 2020

Tätigkeitsbericht 2019

Tätigkeitsbericht 2018

Tätigkeitsbericht 2017

Tätigkeitsbericht 2016

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Tätigkeitsbericht 2010

Tätigkeitsbericht 2009