Tätigkeitsbericht
| Einmal jährlich berichtet die Übernahmekommission der FINMA, ihrer Aufsichtsbehörde, gemäss Art. 23 Abs. 4 BEHG über ihre Tätigkeit. Die Übernahmekommission erstellt zu diesem Zweck einen Tätigkeitsbericht, welchen die Gesamtkommission verabschiedet (Art. 3 Abs. 2 lit. c R-UEK). Die Übernahmekommission veröffentlicht den Tätigkeitsbericht nach Genehmigung durch die FINMA in deutscher und französischer Sprache auf ihrer Webseite. |
| Tätigkeitsbericht 2010 |
| Tätigkeitsbericht 2009 |
