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Transaktionen

0343 - Implenia AG

Empfehlung IV in Sachen Implenia AG vom 31. Januar 2008

Öffentliches Kaufangebot der LIL Investments No. 4 Limited, Douglas, Isle of Man, Bri-tish Isles, für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien der Implenia AG, Dietli-kon – Verlängerung Angebotsfrist

A.
Die Implenia AG („Implenia“ oder „Zielgesellschaft“) ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Dietlikon, Zürich. Ihr Aktienkapital beträgt CHF 83'124'000, eingeteilt in 18'472'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.50. Die Implenia verfügt zudem über ein bedingtes Aktienkapital von CHF 41'562'000 zur Ausgabe von maximal 9'236'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.50 („Implenia-Aktie“). Die Namenaktien der Implenia sind an der SWX Swiss Exchange („SWX“) im Hauptsegment kotiert.

B.
LIL Investments No. 4 Limited („LIL“ oder „Anbieterin“) ist eine unter dem Recht der Isle of Man inkorporierte Gesellschaft mit Sitz in Douglas, Isle of Man, British Isles. Das autorisierte Kapital beträgt GBP 2'000, eingeteilt in 200'000 Stammaktien mit einem Nennwert von je GBP 0.01. Das ausgegebene Kapital beläuft sich auf GBP 100, eingeteilt in 10'000 Stammaktien. Die Gesellschaft übt seit ihrer Gründung am 10. April 2002 keine Geschäftstätigkeit aus.

Die LIL ist Teil einer angebotspflichtigen Gruppe („Laxey-Gruppe“) und wird von dieser als Anbieterin eingesetzt (vgl. Empfehlung I vom 16. November 2007 in Sachen Implenia AG, Sachverhalt lit. C ff. und Erw. 2.2).

C.
Am 2. November 2007 kündigte LIL in den elektronischen Medien an, dass sie den Aktionären der Implenia ein öffentliches Kaufangebot von CHF 33.23 je Implenia-Aktie unterbreiten werde („Voranmeldung“). Ber eits am 5. November 2007 liess sie den Angebotsprospekt den elektronischen Medien zukommen und publizierte ihn in der NZZ und in L’Agefi.

D.
Im Rahmen dieses Angebots sind bisher die folgenden Empfehlungen der Übernahmekommission („UEK“) ergangen: Empfehlung I vom 16. November 2007 – Angebotsprospekt, Empfehlung II vom 23. November 2007 - Ergänzung zum Angebotsprospekt, Empfehlung III vom 20. Dezember 2007 - Verwaltungsratsbericht / Abwehrmassnahmen.

E.
Mit Dispositiv-Ziffer 4 der Empfehlung III wurde die Zielgesellschaft im Zusammenhang mit ihren Informationspflichten aufgefordert, bis spätestens 18. Januar 2008 einen aktualisierten Zwischenabschluss zu veröffentlichen. Die Angebotsfrist wurde um zehn über dieses Datum hinaus gehende Börsentage und damit bis zum 1. Februar 2008 verlängert (Empfehlung III, Erw. 4 und Dispositiv-Ziffer 5) .

F.
Mit Eingabe vom 4. Januar 2008 lehnte die Zielgesellschaft den in Dispositiv-Ziffer 4 der Empfehlung III vorgesehenen 18. Januar 2008 als Termin für die Publikation des aktualisierten Abschlusses ab . Bisher hat die Zielgesellschaft denn auch keinen aktualisierten Zwischenabschluss veröffentlicht. Das entsprechende Verwaltungsverfahren vor der Übernahmekammer der EBK ist derzeit hängig. Mit Schreiben vom 30. Januar 2008 teilte die EBK der UEK mit, dass ein Entscheid nicht vor dem 1. Februar 2008 ergehen wird.

G.
Die UEK muss vorliegend über die Frage der Verlängerung der Angebotsfrist befinden. Zur Prüfung dieser Angelegenheit wurde ein Ausschuss bestehend aus Herrn Luc Thévenoz (Präsident), Frau Susan Emmenegger sowie Herrn Thomas Rufer gebildet.


Die Übernahmekommission zieht in Erwägung:

1. Verlängerung Angebotsfrist

1.1 Die UEK hat bereits in Erwägung 4 der Empfehlung III festgehalten, dass die Angebotsfrist zehn Börsentage über den Publikationstermin des aktualisierten Abschlusses hinaus andauern muss. Diese Frist erscheint angemessen, um den Angebotsempfängern einen Entscheid in Kenntnis der wesentlichen Informationen zu ermöglichen. Es besteht kein Anlass, vorliegend davon abzuweichen. Die Angebotsfrist ist daher entsprechend zu verlängern.

1.2 Der Publikationstermin des aktualisierten Abschlusses ist Gegenstand eines vor der EBK hängigen Verfahrens (vgl. Sachverhalt lit. F.). Der genaue Zeitplan des Angebots lässt sich erst nach Erledigung dieses Verfahrens bestimmen. Die Anbieterin ist daher aufzufordern, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass

a) das Angebot über den 1. Februar 2008 offen bleibt und

b) die Anbieterin den genauen Zeitplan veröffentlichen wird, sobald Klarheit über den Termin der Publikation des aktualisierten Abschlusses durch Implenia besteht.

2. Publikation

Die vorliegende Empfehlung wird in Anwendung von Art. 23 Abs. 3 BEHG nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.

3. Gebühr

Die Gebühr für diese Empfehlung gilt als mit der Empfehlung I vom 16. November 2007 betreffend die Prüfung des Angebotsprospekts abgegolten.


Gestützt auf diese Erwägungen erlässt die Übernahmekommission die folgende Empfehlung:

  1. Die Angebotsfrist wird um 10 Börsentage über den noch zu bestimmenden Termin hinaus verlängert, an dem die Zielgesellschaft ihren aktualisierten Abschluss spätestens publizieren muss.
  2. Die Anbieterin wird aufgefordert, die Öffentlichkeit spätestens am 1. Februar 2008 in den elektronischen Medien und spätestens am 6. Februar 2008 in den Zeitungen im Sinne der Erwägung 1.2 zu informieren.
  3. Diese Empfehlung wird nach Eröffnung an die Parteien auf der Website der Übernahmekommission veröffentlicht.

 

Der Präsident

Luc Thévenoz

 

Die Parteien können diese Empfehlung ablehnen, indem sie dies der Übernahmekommission spätestens fünf Börsentage nach Empfang der Empfehlung schriftlich melden. Die Übernahmekommission kann diese Frist verlängern. Sie beginnt bei Benachrichtigung per Telefax zu laufen. Eine Empfehlung, die nicht in der Frist von fünf Börsentagen abgelehnt wird, gilt als von den Parteien genehmigt. Wenn eine Empfehlung abgelehnt, nicht fristgerecht erfüllt oder wenn eine genehmigte Empfehlung missachtet wird, überweist die Übernahmekommission die Sache an die Bankenkommission zur Eröffnung eines Verwaltungsverfahrens.

 

Mitteilung an:

  • die Parteien, durch ihre Vertreter (unter Beilage einer Kopie des Schreibens der EBK vom 30. Januar 2008)
  • die Prüfstelle
  • die Eidgenössische Bankenkommission.