Übernahmekommission
Schmolz + Bickenbach AG
Die Übernahmekommission hat ein Gesuch von Schmolz + Bickenbach GmbH & Co. KG, Schmolz + Bickenbach Beteiligungs GmbH & Co. KG, Schmolz + Bickenbach Beteiligungs GmbH, Schmolz + Bickenbach Stahlcenter AG, Schmolz + Bickenbach Holding AG, Schmolz + Bickenbach Finanz AG sowie Venetos Holding AG um Gewährung einer Ausnahme von der Angebotspflicht im Zusammenhang mit einer geplanten Transaktion bezüglich Schmolz + Bickenbach AG abgewiesen.
24.05.2013
Transocean Ltd.
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass das öffentlich angekündigte Rückkaufprogramm vom 20. April 2010 von Transocean Ltd. nach einer dreijährigen Laufzeit am 20. April 2013 abzuschliessen ist. Sodann wurden Transocean für das neue öffentlich angekündigte Rückkaufprogramm vom 24. Mai 2013 Ausnahmen vom Rückkaufvolumen und von gewissen Marktmissbrauchsregeln für die an der New York Stock Exchange getätigten Rückkäufe gewährt.
17.05.2013
Castle Private Equity AG
Die Übernahmekommission hat das öffentliche Rückkaufsprogramm von Castle Private Equity AG im Umfang von maximal 5‘835‘915 Namenaktien von der Anwendung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote freigestellt.
10.05.2013
Repower AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die Übertragung der Beteiligung an Repower AG im Umfang von 33.7 % der Stimmrechte von Axpo Trading AG auf Axpo Holding AG keine Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Übernahmeangebots auslöst.
03.05.2013
Perfect Holding SA
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die von der Generalversammlung von Perfect Holding SA am 27. April 2007 genehmigte Opting Out Klausel nicht gültig ist.
15.04.2013
Fortimo Group AG
Die Übernahmekommission hat festgestellt, dass die Gesamttransaktion, bestehend aus einem öffentlichen Kaufangebot von Forty Plus AG und einem Rückkaufangebot von Fortimo Group AG an die Aktionäre von Fortimo Group AG, den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
10.04.2013
Öffentliche Kaufangebote: Die Übernahmekommission revidiert ihre Verordnung
Die Kommission für öffentliche Kaufangebote (Übernahmekommission), eine eidgenössische Kommission, welche die Einhaltung der Bestimmungen über öffentliche Kaufangebote im Einzelfall überprüft, veröffentlicht heute eine Teilrevision der Verordnung der Übernahmekommission über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung, UEV). Im Weiteren wurden auch das „UEK-Rundschreiben Nr. 1: Rückkaufprogramme“ revidiert sowie das „UEK-Rundschreiben Nr. 4: Freiwillige öffentliche Tauschangebote“ aufgehoben. Diese Revisionen sind zusammen mit einem Erläuterungsbericht zur Revision der UEV abrufbar auf der Website: www.takeover.ch.
Dokumente betreffend die UEV
Dokumente betreffend das UEK-Rundschreiben Nr. 1
Die Übernahmekommission (UEK) ist eine Bundesbehörde, welche bei Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) vom 24. März 1995 geschaffen wurde. Sie hat die Kompetenz, allgemeine Grundsätze zu definieren und ist für die Einhaltung der Bestimmungen über die öffentlichen Kaufangebote besorgt.
Diese Web Site wurde in erster Linie konzipiert, um die Öffentlichkeit über die Aktivitäten der Übernahmekommission in den Bereichen Gesetzgebung und Erlass von Verfügungen zu informieren. Um das übliche Vernehmlassungsverfahren zu erweitern, werden die ausgearbeiteten Texte und Richtlinien vor ihrem in Kraft treten auf dieser Webpage publiziert.
Anregungen zu den Gesetzestexten, den Erlassen der Kommission, den weiteren Texten und Richtlinien oder zum Aufbau dieser Seite sind herzlich willkommen. Benutzen Sie unseren Kontakt, um uns Ihre Mitteilungen zukommen zu lassen
